Was
ist ein Fachanwalt für Verwaltungsrecht?
Das
Verwaltungsrecht kann man grob als den rechtlichen Bereich bezeichnen,
in dem
auf einer Seite die Verwaltung beteiligt ist. Zu ihm gehören
u.a.
- öffentliches
Baurecht
- kommunales Abgabenrecht
- Beamtenrecht
- Gaststättenrecht
- Gewerberecht
- Schul- und Hochschulrecht
- Umweltrecht
- Ausländer- und Asylrecht.
Die
zuständige
Rechtanwaltskammer kann einem Rechtsanwalt die Bezeichnung Fachanwalt
für Verwaltungsrecht verleihen, wenn er mindestens drei
Jahre zugelassen ist und besondere theoretische Kenntnisse und
besondere praktische Erfahrungen auf dem Fachgebiet Verwaltungsrecht
nachweisen kann.
Fachanwalt
für Verwaltungsrecht wird man gemäß der Fachanwaltsordnung
(den Text finden Sie auf der Internetseite
der Bundesrechtsanwaltskammer)
also nur dann, wenn die besonderen theoretischen Kenntnisse
und
besonderen
praktischen
Erfahrungen des Rechtsanwalts
auf dem Fachgebiet des Verwaltungsrechts erheblich das Maß dessen übersteigen,
das üblicherweise durch die berufliche Ausbildung und praktische
Erfahrung im Beruf vermittelt wird.
Ein
Fachanwalt für Verwaltungsrecht ist darüber hinaus zur regelmäßigen
Fortbildung verpflichtet. |